Lovis bleibt!

    Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im August 2016 einen Entwurf zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) vorgelegt, in welchem neue Sicherheitsstandards für Traditionsschiffe ausformuliert wurden.

    Falls der Entwurf in seiner aktuellen Form in Kraft tritt, hätte dies gravierende Auswirkungen auf die Traditionsschifffahrt in Deutschland, da die neuen Vorschriften von einem Großteil der Schiffe – darunter auch wir – nicht erfüllt werden könnten und diese somit stillgelegt werden müssten!

    Warum?

    Vorweg: Wir begrüßen die Bemühungen, die Sicherheit für unsere Mitsegler*innen und uns weiter zu erhöhen. Die wesentlichen Stolpersteine liegen in anderen Bereichen.

    Die Anforderungen an die Crew sollen an die der Berufsschifffahrt angeglichen werden und bedeuten somit einen deutlich erhöhten zeitlichen und finanziellen Aufwand Das steht in starkem Widerspruch zur geforderten Ehrenamtlichkeit. Viele von uns könnten dann nicht mehr als Teil der Crew fahren. Unser Projekt lebt aber von den vielen, die ihre Arbeit und Begeisterung, ihr Wissen und Können einbringen -wir gemeinsam sind Lovis in den letzten 16 Jahren sicher gefahren.

    In Zukunft soll es nicht mehr möglich sein, dass unser Verein die Arbeit, die um das Schiff und auf dem Schiff geleistet wird, bezahlt. Es reicht nicht mehr aus als gemeinnütziger Verein eingetragen zu sein, um zu gewährleisten, dass das Schiff nicht erwerbswirtschaftlich betrieben wird. Es ist also fraglich, ob wir in Zukunft Steuerberater*innen oder professionelle Handwerker*innen bezahlen dürften. Zudem sieht der neue Entwurf umfangreiche Umbauten ohne Übergangsfristen vor. Deren Umsetzung bedeutet eine zusätzliche Belastung.

    Unser zeitlicher, organisatorischer und finanzieller Aufwand in Bezug auf Verwaltung, Aus- und Weiterbildung der Crew und bauliche Maßnahmen würde durch die neue Verordnung in ihrer jetzigen Form also massiv erhöht. Das steht in krassem Widerspruch zu der 100-prozentigen Ehrenamtlichkeit, die die Verordnung fordert. Ob wir diese Forderungen langfristig erfüllen können, ist unklar.

    Klar ist: Wir wollen weiterfahren – mit all den Projekten, die wir und andere für die nächsten Jahre geplant haben! Darum versuchen wir zur Zeit im Gespräch mit anderen Schiffen und Politiker*innen eine Neuregelung zu erreichen, die den Fortbestand ermöglicht.

    Ihr wollt uns dabei unterstützen, LOVIS in Fahrt zu halten? 

    Ideen und Aktionen werden wir, wenn es akut werden sollte, hier vorstellen.

    LOVIS bleibt!

    Mehr Informationen zur Situation und Stellungnahmen findet ihr hier:

    1. http://lovis.de/lovis-bleibt/
    2. http://www.gshw.de/dcms_index.php?id=2455&lang=de



    Änderung der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)

    Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im August 2016 einen Entwurf zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) vorgelegt.
    Anstelle der bisher gültigen „Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe“ sollen Bau, Ausrüstung und Betrieb von Traditionsschiffe nun in der SchSV geregegelt werden.

    Falls der Entwurf in Kraft tritt, hätte dies gravierende Auswirkungen auf die Traditionsschifffahrt in Deutschland, da die neuen Vorschriften von einem Großteil der Schiffe nicht erfüllt werden könnten und diese somit stillgelegt werden müssten!

     

     

    Vorläufige Einschätzung des Entwurfs
    der neuen Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)

    Wir begrüßen das explizite Ziel der neuen Verordnung, Traditionsschifffahrt in Deutschland zu erhalten. Der Entwurf schlägt für viele Bereiche präzisere oder gänzlich neue Regelungen vor. Das angestrebte Ziel erscheint uns durch den vorgelegten Entwurf jedoch nicht erreichbar. Die Uneindeutigkeit vieler Formulierungen und die knappe Frist erschweren zudem die Gesamtbewertung.

    Große Widersprüche stecken in der Forderung nach Ehrenamtlichkeit und der parallelen Anhebung nicht nur baulicher Sicherheitsstandards. Der komplette Schiffsbetrieb (Anforderungen an die ehrenamtliche Stammcrew, Einführung eines Betriebssicherheitssystems, etc.) wird anspruchsvoller und aufwändiger, darf aber keinesfalls durch Bezahlung ausgeglichen werden. Für die Anpassung in sämtlichen Bereichen fehlen Übergangsfristen und nebenbei ist auch der Bestandsschutz sehr vage formuliert. Weitere Schiffe werden verloren gehen. Zugleich ist absehbar, dass kaum neue Traditionsschiffe hinzukommen werden. Auch der Zugang für neue Aktive auf den Schiffen wird komplizierter. Insgesamt erlaubt der Entwurf schwerlich eine Dynamisierung der Traditionsschifffahrt in Deutschland.[1] Bei allen guten Ansätzen scheint absehbar, dass es zukünftig zu einer stetigen Verkleinerung der Flotte kommen wird, sollte der Entwurf in seiner aktuellen Fassung Rechtsnorm werden. Diese erste Einschätzung erläutern wir im Folgenden.

    Zwei Vorbemerkungen

    Mitsegler*innen sind keine Fahrgäste
    Das Vorblatt des BMVI zur Änderung der SchSV verweist darauf, dass Traditionsschiffe Fahrgäste befördern. Dies ist unzutreffend. Traditionsschiffe nehmen Mitsegler*innen an Bord, die mit Hilfe der Stammcrew in den Schiffsbetrieb eingebunden werden. Fahrgäste in der Berufsschifffahrt setzen weder Segel, noch steuern oder navigieren sie. Ebensowenig machen sie klar Schiff und kochen an Bord. Die Fahrten auf Traditionsschiffen ermöglichen es, Menschen mit traditioneller Seefahrt in Kontakt zu bringen und längerfristig für die Beteiligung am Betrieb und Unterhalt der Schiffe zu gewinnen. Immer wieder finden Mitsegler*innen und Aktive hierüber auch einen Einstieg in Berufswege in der Seefahrt oder im maritimen Handwerk. Nur das kontinuierliche Engagement vieler Menschen wird dazu beitragen, historische Seefahrtstechniken lebendig zu halten!

    Partnerschaftliches Vorgehen sichert Vertrauen
    Verlässlichkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns sind notwendige Voraussetzungen für erfolgreiches zivilgesellschaftliches Engagement. Um die Traditionsschifffahrt lebendig zu halten, ist das Grundverständnis einer Partnerschaft zwischen staatlichen Stellen und zivilgesellschaftlichen Träger*innen vonnöten. Aus der Neufassung der SchSV geht nicht hervor, wie die Rolle der Eigner*innen und Betreiber*innen der Schiffe gestärkt werden soll. Eine solche Stärkung ist aber sinnvoll und notwendig, wenn die Verantwortung für das Kulturgut Traditionsschiff sowie für Mensch und Umwelt langfristig tragbar sein soll.

    Erläuterungen unserer Kritik am Entwurf der neuen SchSV

    Traditionsschifffahrt ohne Zukunft
    Die vorgeschlagene SchSV sieht nicht den Aufbau neuer Traditionsschiffe vor und eröffnet keine Perspektive, historische Schiffe in Fahrt zu bringen. Mit einer auf 1965 festgesetzten, absoluten Altersgrenze und massiv erhöhten Eingangsvoraussetzungen wird sich dieser Bereich der Seefahrt schleichend verabschieden. Wenn keine neuen Schiffe hinzukommen, stirbt die Traditionsschifffahrt langsam aber sicher aus. Alleine die im Vorblatt geäußerte Annahme, dass wenige bis keine neuen Schiffe in Deutschland eine Zulassung benötigen werden, weist in diese Richtung.

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    Saisonthema „!Gemeingut Meer – mehr Gemeingut!“

    Wem gehört das Meer?

    Wer in Deutschland lebt, hat mit dem Meer wenig zu tun – es sei denn, er*sie wohnt an der Küste oder macht dort Urlaub. Zumindest scheint das auf den ersten Blick so zu sein. „Das Meer“ bedeutet aber noch viel mehr als das, was wir davon sehen.

    Ein Drittel des Erdöls, aus dem die Kraftstoffe und Kunststoffe gewonnen werden, die wir nutzen, stammt zum Beispiel aus dem Meer. 95% des Welthandels laufen über den Seeweg. 2,1 Millionen Tonnen Fisch wurden 2012 in Deutschland gegessen, davon stammten nur 11% aus „deutschen“ Gewässern.

    Wem gehört also das Meer? Zumindest außerhalb einer Zone von 200 Seemeilen vor der Küste gehört das Meer bisher „niemandem“. Trotzdem wird dort natürlich Schiffsverkehr betrieben, gefischt und nach Bodenschätzen geforscht. Und auch wenn im Prinzip alle das Meer nutzen dürfen, nutzt das Meer noch lange nicht allen gleich. Noch immer werden über den Seeweg Güter vor allem vom Globalen Süden in den Globalen Norden geschafft und so die wirtschaftliche Kluft zwischen den Ländern vergrößert. Es gibt kaum ein internationales verbindliches Abkommen, welches das Meer vor Umweltverschmutzung oder Überfischung schützt. Oft wird regionaler Schutz durch internationale Ansprüche verhindert. Und noch immer gibt es viele Unklarheiten über den gerechten Umgang mit dem „Gemeingut Meer“.

    Unter der Überschrift „!Gemeingut Meer – mehr Gemeingut!“ wollen wir uns in diesem Jahr gemeinsam mit allen, die mit uns fahren, mit Fragen zu diesem Thema beschäftigen: Wem gehört das Meer? Was ist überhaupt ein Gemeingut – Wikipedia, die gemeinsame Waschmaschine, das Schiff LOVIS? Kann mensch ein Gemeingut „besitzen“ – oder stehlen? Wer hat ein „Recht“ darauf? Wenn das Meer allen (niemandem?) gehört, gehört dann auch die Verschmutzung der Meere allen – oder niemandem? Reicht es schon, wenn viele Menschen gemeinsam eine Ressource nutzen oder sind sie auch für deren langfristigen Erhalt zuständig? Wie könnte eine gerechtere Nutzung der Meere aussehen, und was können wir dafür tun? 

    Wir freuen uns auf spannende Gespräche, neue Perspektiven und Ideen und eine gute gemeinsame Zeit auf dem Meer!

    An dieser Stelle werden in den nächsten Monaten Bilder, Texte, Filme und alles andere veröffentlicht, das während den Fahrten auf der Lovis zum Thema Gemeingut Meer“ entsteht.




    Zwischenfall in Greifswald-Wieck

    Am 16.08.15 gegen 13.00 Uhr haben wir bei der Heimreise in den Greifswalder Stadthafen den nördlichen Teil der Wiecker Klappenbrücke mit dem Steuerbord-Großoberwant touchiert und dabei drei Meter der Großmaststenge sowie vier Meter des Besanmasttops verloren.

    Die Ursachen der Kollision bei guten Sicht- und Windbedingungen sind noch unklar und müssen abschließend geklärt werden.

    Die Crew konnte den abgebrochenen Teil der Großmaststenge aus dem Wasser bergen und anschließend die Fahrt in den Stadthafen Greifswald fortsetzen.

    Verletzt wurde bei dem Zwischenfall niemand, zwei Personen erlitten einen Schock und wurden im Hafen medizinisch betreut.

    Das Schiff wurde im Hafen auf weitere Schäden untersucht.
    Zwischenzeitlich wurde der Besanmast entfernt, und LOVIS ist als ‚Kutter‘ getakelt wieder ausgelaufen.

    Zur weiteren Klärung der Unfallursache haben wir Kontakt zur Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung aufgenommen.

     

    Pressemitteilung des Landeswasserschutzpolizeiamtes Mecklenburg-Vorpommern