Änderung der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)

    Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im August 2016 einen Entwurf zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) vorgelegt.
    Anstelle der bisher gültigen „Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe“ sollen Bau, Ausrüstung und Betrieb von Traditionsschiffe nun in der SchSV geregegelt werden.

    Falls der Entwurf in Kraft tritt, hätte dies gravierende Auswirkungen auf die Traditionsschifffahrt in Deutschland, da die neuen Vorschriften von einem Großteil der Schiffe nicht erfüllt werden könnten und diese somit stillgelegt werden müssten!

     

     

    Vorläufige Einschätzung des Entwurfs
    der neuen Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)

    Wir begrüßen das explizite Ziel der neuen Verordnung, Traditionsschifffahrt in Deutschland zu erhalten. Der Entwurf schlägt für viele Bereiche präzisere oder gänzlich neue Regelungen vor. Das angestrebte Ziel erscheint uns durch den vorgelegten Entwurf jedoch nicht erreichbar. Die Uneindeutigkeit vieler Formulierungen und die knappe Frist erschweren zudem die Gesamtbewertung.

    Große Widersprüche stecken in der Forderung nach Ehrenamtlichkeit und der parallelen Anhebung nicht nur baulicher Sicherheitsstandards. Der komplette Schiffsbetrieb (Anforderungen an die ehrenamtliche Stammcrew, Einführung eines Betriebssicherheitssystems, etc.) wird anspruchsvoller und aufwändiger, darf aber keinesfalls durch Bezahlung ausgeglichen werden. Für die Anpassung in sämtlichen Bereichen fehlen Übergangsfristen und nebenbei ist auch der Bestandsschutz sehr vage formuliert. Weitere Schiffe werden verloren gehen. Zugleich ist absehbar, dass kaum neue Traditionsschiffe hinzukommen werden. Auch der Zugang für neue Aktive auf den Schiffen wird komplizierter. Insgesamt erlaubt der Entwurf schwerlich eine Dynamisierung der Traditionsschifffahrt in Deutschland.[1] Bei allen guten Ansätzen scheint absehbar, dass es zukünftig zu einer stetigen Verkleinerung der Flotte kommen wird, sollte der Entwurf in seiner aktuellen Fassung Rechtsnorm werden. Diese erste Einschätzung erläutern wir im Folgenden.

    Zwei Vorbemerkungen

    Mitsegler*innen sind keine Fahrgäste
    Das Vorblatt des BMVI zur Änderung der SchSV verweist darauf, dass Traditionsschiffe Fahrgäste befördern. Dies ist unzutreffend. Traditionsschiffe nehmen Mitsegler*innen an Bord, die mit Hilfe der Stammcrew in den Schiffsbetrieb eingebunden werden. Fahrgäste in der Berufsschifffahrt setzen weder Segel, noch steuern oder navigieren sie. Ebensowenig machen sie klar Schiff und kochen an Bord. Die Fahrten auf Traditionsschiffen ermöglichen es, Menschen mit traditioneller Seefahrt in Kontakt zu bringen und längerfristig für die Beteiligung am Betrieb und Unterhalt der Schiffe zu gewinnen. Immer wieder finden Mitsegler*innen und Aktive hierüber auch einen Einstieg in Berufswege in der Seefahrt oder im maritimen Handwerk. Nur das kontinuierliche Engagement vieler Menschen wird dazu beitragen, historische Seefahrtstechniken lebendig zu halten!

    Partnerschaftliches Vorgehen sichert Vertrauen
    Verlässlichkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns sind notwendige Voraussetzungen für erfolgreiches zivilgesellschaftliches Engagement. Um die Traditionsschifffahrt lebendig zu halten, ist das Grundverständnis einer Partnerschaft zwischen staatlichen Stellen und zivilgesellschaftlichen Träger*innen vonnöten. Aus der Neufassung der SchSV geht nicht hervor, wie die Rolle der Eigner*innen und Betreiber*innen der Schiffe gestärkt werden soll. Eine solche Stärkung ist aber sinnvoll und notwendig, wenn die Verantwortung für das Kulturgut Traditionsschiff sowie für Mensch und Umwelt langfristig tragbar sein soll.

    Erläuterungen unserer Kritik am Entwurf der neuen SchSV

    Traditionsschifffahrt ohne Zukunft
    Die vorgeschlagene SchSV sieht nicht den Aufbau neuer Traditionsschiffe vor und eröffnet keine Perspektive, historische Schiffe in Fahrt zu bringen. Mit einer auf 1965 festgesetzten, absoluten Altersgrenze und massiv erhöhten Eingangsvoraussetzungen wird sich dieser Bereich der Seefahrt schleichend verabschieden. Wenn keine neuen Schiffe hinzukommen, stirbt die Traditionsschifffahrt langsam aber sicher aus. Alleine die im Vorblatt geäußerte Annahme, dass wenige bis keine neuen Schiffe in Deutschland eine Zulassung benötigen werden, weist in diese Richtung.

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    Zwischenfall in Greifswald-Wieck

    Am 16.08.15 gegen 13.00 Uhr haben wir bei der Heimreise in den Greifswalder Stadthafen den nördlichen Teil der Wiecker Klappenbrücke mit dem Steuerbord-Großoberwant touchiert und dabei drei Meter der Großmaststenge sowie vier Meter des Besanmasttops verloren.

    Die Ursachen der Kollision bei guten Sicht- und Windbedingungen sind noch unklar und müssen abschließend geklärt werden.

    Die Crew konnte den abgebrochenen Teil der Großmaststenge aus dem Wasser bergen und anschließend die Fahrt in den Stadthafen Greifswald fortsetzen.

    Verletzt wurde bei dem Zwischenfall niemand, zwei Personen erlitten einen Schock und wurden im Hafen medizinisch betreut.

    Das Schiff wurde im Hafen auf weitere Schäden untersucht.
    Zwischenzeitlich wurde der Besanmast entfernt, und LOVIS ist als ‚Kutter‘ getakelt wieder ausgelaufen.

    Zur weiteren Klärung der Unfallursache haben wir Kontakt zur Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung aufgenommen.

     

    Pressemitteilung des Landeswasserschutzpolizeiamtes Mecklenburg-Vorpommern